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EuGH-Urteil untermauert faire Rahmenbedingungen auf dem Anschlussmarkt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor kurzem ein Urteil gefällt, das unabhängigen Werkstätten den Zugang zu wichtigen Fahrzeugdaten erlaubt, und damit eine wichtige Entscheidung in der laufenden Debatte über das Recht auf Reparatur getroffen. Nach der Entscheidung des EuGH, die EU-weit für Rechtssicherheit sorgt, haben verschiedene Vertreter bekräftigt, dass sie nicht nur für alle Fahrzeughersteller und unabhängigen Marktteilnehmer verbindlich ist, sondern auch im Interesse der Verbraucher ein faires und wettbewerbsorientiertes Umfeld auf dem Kfz-Anschlussmarkt fördern soll.

Im Jahr 2022 kam es zu einem Streit, als Bedenken geäußert wurden und eine offizielle Klage beim Landgericht Köln eingereicht wurde. Die Beschwerde bezog sich auf bestimmte Anschlussmarkt-Services, die einen angemessenen Zugriff auf den Datenstrom eines Fahrzeugs erfordern. In der Zwischenzeit haben mehrere Automobilhersteller den Zugang Dritter zu Fahrzeugdatenströmen durch die Erhebung von Lizenzgebühren erschwert. Die Glasunternehmen wiederum führten das Argument ins Feld, dass diese Praxis die Kosten unnötig in die Höhe treibe, den fairen Wettbewerb auf dem Anschlussmarkt behindere, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher einschränke und möglicherweise zu höheren Kosten für die Verbraucher führen könne.

Der Fall wurde später an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen, der Anfang dieses Monats entschied, dass Fahrzeughersteller gemäß der Verordnung (EU) 2018/858 keine zusätzlichen Bedingungen für den Zugang unabhängiger Marktteilnehmer zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, einschließlich On-Board-Diagnosedaten, auferlegen dürfen, wodurch alle Beschränkungen, die über die in der Verordnung genannten hinausgehen, aufgehoben werden. Infolgedessen erwarten zahlreiche unabhängige Kfz-Werkstätten einen uneingeschränkten Wettbewerb mit den Werkstätten der Automobilhersteller unter Einhaltung der EU-Vorschriften.